AGB
1. Allgemeines
Diese Zahlungs- und Verkaufsbedingungen ersetzen alle früheren, die damit außer Kraft treten.
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erklärt sich durch die Auftragserteilung mit diesen Bedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie mit unseren Verkaufsbedingungen übereinstimmen, auch wenn in den Käuferbedingungen das Gegenteil niedergelegt ist und von uns nicht widersprochen wird. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Durch die Abänderung oder Unwirksamkeit eines Punktes der Bedingungen werden die übrigen Punkte nicht berührt.
Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf andere übertragen werden. Bis zu einer gegenseitigen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einem einzelnen Geschäft im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird.
2. Angebote
Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders vereinbart, freibleibend. Das gleiche gilt für Kostenvoranschläge.
3. Aufträge
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Lieferung stillschweigend ausgeführt wurde. Im letzten Fall gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung .
Eine Annullierung des gegebenen Auftrages ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gültig.
Die in den Drucksachen des Lieferers enthaltenen Angaben, Beschreibungen, Abbildungen und technischen Daten sind nur annähernd maßgebend und können ohne Benachrichtigung an den Besteller geändert werden.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse oder der sich nachträglich herausstellenden Unmöglichkeit der Ausführung kann der Lieferer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts vom Vertrag besteht nicht.
Treten nach Abschluss des Kaufvertrages wesentliche Änderungen in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers ein, so hat der Lieferer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorkasse bzw. nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung zu verlangen. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über den Besteller.
4. Lieferung
Lieferzeiten werden nach bestem Wissen angegeben und sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt erst nach völliger Auftragsklarheit und nach Erfüllung aller Vertragspflichten des Bestellers. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht zu Schadensersatzansprüchen oder zum Rücktritt vom Vertrag, auch nicht nach Ablauf einer etwa gestellten Nachfrist.
Behinderungen wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, betriebliche Störung, Ausschßwerden u.a. – beim Lieferer selbst oder bei einem Zulieferanten – können die Lieferzeit verlängern oder den Lieferer von der Lieferpflicht entbinden.
5. Preise
Die in Preislisten, Angeboten, Auftragsbestätigungen usw. genannten Preise sind keine Festpreise. Es werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6. Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
Versand und Verpackung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Bestellers, in jedem Falle aber – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht über mit Verlassen des Werkes. Versandweg und Verpackungsart liegen im Ermessen des Lieferers, wenn nicht besondere Versandformen vereinbart werden. Versandvorschriften des Bestellers müssen rechtzeitig vor Versandbereitschaft bekannt sein.
7. Sicherung
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen :Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für den Verkäufer. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen verarbeiteten Waren z.Z. der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht dem Käufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit Maßgabe berechtigt oder ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Abs.d) der Ziffer 7 auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.Der Käufer ist zur Einziehung von Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.Im Fall des Zahlungsverzuges oder des Vermögensverfalles hat der Verkäufer das Recht, sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach seiner Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Leistungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.8. Zahlung
Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb eines Monats in bar ohne jeden Abzug und unter Ausschluss jeder Aufrechnung sowie jedes Zurückbehaltungsrechtes an den Lieferer bzw. auf eines seiner Postscheck- oder Bankkonten zu erfolgen, sofern aus der Warenrechnung nichts anderes hervorgeht. Die Preise verstehen sich in Deutscher Mark oder in EURO. Bei verspäteter Zahlung stehen dem Lieferer Verzugszinsen, unbeschadet etwaiger höherer Schadensersatzansprüche, vom Fälligkeitstage ab in Höhe der jeweiligen Kosten zu, die Großbanken für Gewährung ungedeckter Kredite berechnen. Wechsel und Schecks werden nur untere Vorbehalt der Einlösung bzw. Diskontiermöglichkeit angenommen. Einzugsspesen usw. fallen dem Einsender zur Last. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
9. Zahlungsverzug
Bei unpünktlicher Zahlung von fälligen Kaufpreisen ist der Lieferer berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung die Belieferung noch nicht abgenommener Kaufverträge oder Teillieferungen aus solchen abzulehnen und insoweit Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nicht rechtzeitige Abnahme versandbereiter Ware gibt dem Lieferer das gleiche Recht wie bei unpünktlicher Zahlung. Wird von mehreren laufenden Wechseln oder Schecks einer nicht eingelöst, so ist der Lieferer berechtigt, sofortige Barzahlung der gesamten Restforderung vorbehaltlich des Anspruchs auf Herausgabe seiner Eigentumsware zu verlangen. In allen in diesem Absatz aufgeführten Fällen steht dem Lieferer ferner das Recht zu, die Belieferung noch nicht abgenommener Kaufverträge oder Teillieferungen aus solchen abzulehnen und insoweit Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus den mit dem Lieferer geschlossenen Verträgen ohne seine schriftliche Einwilligung an Dritte zu übertragen.
10.Rücksendungen
Rücksendungen von Geräten oder Waren jeglicher Art müssen vorher schriftlich vereinbart sein. Bei unaufgeforderter Rücksendung ist der Lieferer berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern oder die Ware auf Kosten des Absenders zurückschicken. Bei vereinbarter Rücknahme von Waren trägt der Absender die Kosten für Verpackung und Fracht sowie die Aufwendungen, die beim Lieferer anfallen, um die Retouren zu bearbeiten und zurückgeschickte Ware wieder verkaufsfähig zu machen.
11.Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftetet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt :
Quantitative oder qualitative Abweichungen von den auf dem Lieferschein oder der Rechnung angegebenen Mengen und Gegenständen müssen dem Lieferer durch den Besteller spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden es sei denn, dass der Empfänger die verspätete Mängelrüge nicht zu vertreten hat .Spätestens nach 30 Tagen sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Gewährleistungsansprüche , wie im folgenden festgelegt, handelt.
Alle Teile, die innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum nachweisbar infolge eines vor der Übernahme durch den Abnehmer liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe, oder mangelhafter Ausführung un-brauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, werden vom Lieferer nach eigener Wahl ausgebessert oder ersetzt, sofern diese Teile von ihm hergestellt wurden. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen nötig er-scheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Der Lieferer darf nach seinem Ermessen an Stelle kostenloser Instandsetzung auch unentgeltliche Neulieferung vornehmen. Ersetzte Teile werden sein Eigentum und sind ihm auf Anforderung zuzusenden. Bei Rücksendung zur Gewährleistung besteht keine Verpflichtung des Lieferers, Austauschgeräte zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies dennoch, so nur zum Austauschpreis, unabhängig davon ob eine Gewährleistung zu leisten ist oder nicht. Für folgende Schäden wird keine Gewährleistung übernommen :
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung , fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nach-lässige Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschteile, oder andere schädliche Einflüsse, soweit sie nicht auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Der Lieferer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer nicht erfüllt. Bei unberechtigten Gewährleistungsansprüchen wie bei unberechtigter Anforderung von Personal des Lieferers werden die dabei entstandenen Kosten dem Besteller berechnet. Die Gewährleistungspflicht erlischt sofort, wenn an den gelieferten Gegenständen fremde Eingriffe vorgenommen werden. Eine Haftung für Folgeschäden, verursacht durch von uns gelieferte Geräte, ist ausgeschlossen. Der Lieferer haftet auch nicht für Folgen, die durch die Anwendung der gelieferten Waren eintreten. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf den Liefergegenstand. Verpflichtungen zur Gewährleistung oder zum Schadenersatz sind in jedem Fall auf die Höhe des Nettowertes der mangelhaften Ware wie von uns an den Erstkäufer berechnet, begrenzt. Nach Ablauf von 1 Jahr nach Lieferdatum sind sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen. Für elektrotechnische Bauteile werden die Bedingungen ergänzt durch die Verkaufs- und Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (ZVEJ).
12.Urheberrecht des Lieferers
An Abbildungen, Zeichnungen, und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
14.Übertragbarkeit des Vertrages
Besteller und Lieferer dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur im gegenseitigen Einverständnis übertragen. Kaufpreisforderungen und sonstige reine Geldansprüche sind frei übertragbar.
15.Fernabsatz
Entsprechend dem Fernabsatzgesetz räumen wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse des Verkäufers bzw. die Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:Das Rückgaberecht gilt ferner nur bei Rücksendung der Waren im Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und Beilage der Originalrechnung.
Bei Bestellungen bis 40 Euro kann es dem Käufer zugemutet werden, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
16. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.